BOND MANAGEMENT SUPPORT

AVALMANAGEMENT FÜR KREDITINSTITUTE UND KREDITVERSICHERER

FRANKFURT AM MAIN • HAMBURG • ERFURT • FREISING

AVALMANAGEMENT IM INSOLVENZFALL

In aller Regel werden in der Insolvenz des Firmenkunden die Avale ein akutes Problem für das Kreditinstitut.
Das externe Avalmanagement kann in Zusammenarbeit mit dem vom Avalmanager eingesetzten Kaufleuten, Bauingenieuren, Architekten und Baujuristen eine rechtswidrige Ziehung des Avals verhindern.

UNSERE ZIELE

Im Falle der Firmenkundeninsolvenz sind daher unsere Ziele

  • das Kreditinstitut vor einer ungerechtfertigten Avalinanspruchnahme zu schützen
  • die herausgelegten Avale schnell unbeschadet zurückzuführen.

Diese Ziele erreicht das Avalmanagement durch

  • schnelle und objektive Einschätzung des Avalfalles
  • direkte persönliche Kontaktaufnahme mit den Begünstigten
  • soweit notwendig: Einschaltung des internationalen Netzwerkes
  • umgehende Inaugenscheinnahme des Projektes vor Ort
  • Wissen aus ca 8.000 Aval-Fällen in Deutschland und weltweit8

UNSERE ERFAHRUNG

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass ein proaktives Herangehen – und kein bloßes Abwarten der immer kommenden Inanspruchnahme des Avals-, das Risiko für die Kreditinstitute nachweislich reduziert hat.

Insbesondere ist der Kostenvorteil von entscheidender Bedeutung. Mit dem Avalmanager kann eine Erfolgsgebühr vereinbart werden. D. h. der Avalmanager erhält auch tatsächlich nur dann seine Gebühr, wenn er erfolgreich gewesen ist. Während ein Anwaltsunternehmen auch zu bezahlen ist, wenn das Aval zu 100 % gezogen wird. Sämtliche Kosten – wie Auslagen, Gutachterkosten, Anwaltskosten – trägt der Avalmanager.

Der Avalmanager führt keine Rechtsberatung durch, sondern berät in kaufmännischer und technischer Hinsicht. 

Für das Kreditinstitut ist auch weiter von entscheidender Bedeutung, dass ein objektiver Dritter die Avalinanspruchnahme prüft, sodass zum Beispiel bei der Verwertung von Kreditsicherheiten nicht von dritter Seite Kritik an der Sicherheitenverwertung geübt werden kann.

Die Praxis hat weiter gezeigt, dass der Avalmanager, obwohl er von der Bank beauftragt wurde, trotzdem als objektiver Dritter wahrgenommen wird, sodass bessere Verhandlungsergebnisse erzielt werden können.

Wichtig: Dem Avalmanager kommt es nicht darauf an, berechtigte Ziehungen des Avales zu torpedieren. Vielmehr kommt es darauf an, das Avalrisiko im Falle von unberechtigten Ziehungen zu reduzieren, bzw. gänzlich auszuschließenz